Kinder-Rehakliniken im Schulgesetz stärken

Zu einem Gespräch in die Kinderrehaklinik Charlottenhall in Bad Salzungen luden Herr Schmitz (Geschäftsführer Charlottenhall) und Herr Fuckel (Bereichsleiter Klinikschule). Thema war die Beschulung der Kinder- und Jugendlichen während ihres mehrwöchigen Klinikaufenthaltes. Der Bedarf an schulischem Unterricht ist bei den Betroffenen besonders groß. Die Leistungen durch die Erkrankungen oft eingeschränkt und ein Unterichtsaufall könnte eine Wiederholung der Klassenstufe zur Folge haben.

v.l.: Michael Klostermann, Maik Klotzbach, Herr Fuckel (Bereichsleiter Klinikschule), Herr Schmitz (Geschäftsführer Charlottenhall)

“Wir sind besorgt und fürchten, dass die Rechte erkrankter Schüler auf Bildung, Beratung zu ihrer Schullaufbahn und Inklusion nicht ausreichend berücksichtigt werden und möchten darauf mit Nachdruck aufmerksam machen”, erklärt Herr Fuckel

.

Bei der Besichtigung der Klinikschule konnten sich Maik Klotzbach und Michael Klostermann einen guten Einblick in den Schulalltag und über die momentane Beschulungssituation in der Klinikschule machen.

Für Maik Klotzbach und Michael Klostermann ist klar: Der Unterrichtsanspruch im Krankheitsfall muss ab dem ersten Tag gelten! Dazu bedarf es thüringenweit einheitlicher Regelungen. Die Rehakliniken dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Dies geht unter dem Strich zu Lasten der Reha-Maßnahmen.

Bei der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes muss der besondere Bedarf der Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche Berücksichtigung finden. Dazu werden wir uns auf Landesebene einsetzen. Wenn die Kinder-Rehakliniken in Thüringen mit gemeinsammer Stimme sprechen, bekommt das Anliegen gewicht.

Michael Klostermann, SPD Bundestagskandidat
Maik Klotzbach, SPD Wartburgkreis

 

Ausarbeitung der Kinder-Rehaklinik Charlottenhall:

Unterrichtsanspruch für Kinder und Jugendliche während Rehabilitationsmaßnahmen in Thüringen
09.08.2017

Etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Schulalter leben mit einer chronischen Krankheit.

Dank guter medizinischer Versorgung können die meisten von ihnen sich wie gesunde Gleichaltrige entwickeln. Doch müssen sie ihre Krankheit und therapeutische Maßnahmen, die manchmal sehr aufwändig sind, dauerhaft in ihren Alltag integrieren.

Um ihren Bildungsanspruch wahrnehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, dass sie von fachlich und persönlich geeigneten Lehrern begleitet und beraten werden. Immer wieder wird es Phasen geben, in denen sie ihre Heimatschule nicht besuchen können. Hierfür ist es notwendig, dass sie in der Klinik oder im Hausunterricht verlässliche Strukturen vorfinden, die ihnen ein möglichst nahtloses Weiterlernen ermöglichen.

Das Recht auf Bildung für die Zeit, in der erkrankte Schüler ihre Heimatschule nicht besuchen können, ist in Thüringen im Schulgesetz, § 54 geregelt.

§ 54
Unterricht im Krankheitsfall

(1) Schulpflichtige, die sich sechs Wochen und länger oder wiederholt in medizinischen Einrichtungen aufhalten und deshalb nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen, sollen Grundlagenunterricht erhalten. Wurde Grundlagenunterricht eingerichtet, so können hieran alle Schulpflichtigen teilnehmen, die sich in der medizinischen Einrichtung aufhalten.

(2) Schulpflichtige, die wegen Erkrankung sechs Wochen und länger die Schule nicht besuchen können und sich in häuslicher Pflege befinden, können Hausunterricht in den Grundlagenfächern erhalten.

(3) Der Grundlagenunterricht umfasst den Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in der ersten Fremdsprache. Ab der Klassenstufe 9 kann die Fächerauswahl um solche Fächer erweitert werden, die zur Erreichung des Schulabschlusses für die Schüler unentbehrlich sind.

(4) Beginn und Umfang des Unterrichts wird bestimmt durch die Entscheidung der Ärzte über die Belastbarkeit des Schulpflichtigen und die Erfordernisse des Betriebes der medizinischen Einrichtung.

(5) Für diesen Unterricht werden je nach Schulart und Klassenstufe Fachlehrer eingesetzt.

Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern gibt es in Thüringen keine staatlichen Schulen für Kranke, bzw. keine genaue Handlungsanweisung für die Beschulung von Kranken.

Daraus ergibt sich, nach Meinung der Klinik Charlottenhall, eine Vielzahl von Problemen:
– Regionale Entscheidungsträger entscheiden sehr unterschiedlich bzw. ablehnend
– stundenweise abgeordnete Lehrkräfte, deren Aufgaben in den Stammschulen meist Vorrang haben,
– ungeklärte Finanzierung für Lehr- und Unterrichtsmittel,
– Fehlen der Schulleiterebene,
– Keine Ressourcen für Beratung und Begleitung betroffener Schüler und ihrer Lehrer, kein Überleitungsmanagement
– keine Möglichkeit für prä- und poststationäre Beschulung bzw. Hausunterricht
– fehlende Finanzierung für Schüler aus anderen Bundesländern, Thüringer Schüler werden in anderen Bundesländern kostenfrei beschult, in Thüringen nicht, laut §54 müssen Schüler aus anderen BL nicht beschult werden, die Klinikschule müsste dann alle nicht Thüringer Schüler ablehnen à Kliniken übernehmen momentan die Kosten
– fehlende Finanzierungsmodelle für Lehrkräfte welche von den Kliniken finanziert werden.

Charlottenhall
https://charlottenhall.com/home/details/6267324e789958cc8dbf4c2b54487491/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=62&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail

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