Ausschuss tagt zu Fracking: Bürgerinitiativen dürfen nicht dabei sein

Wenn in Erfurt der Umweltausschuss des Landtages am Mittwoch zusammenkommen, wäre Lutz Kromke gern dabei gewesen. Allerdings lohnt sich das für ihn in diesem Fall nicht – der öffentliche Teil der Sitzung verspricht kaum spannende Themen.

Creuzburg/Erfurt. „Die werden wohl nichtöffentlich besprochen“, stellt der SPD-Stadtrat aus Creuzburg (Wartburgkreis) fest. Er setzt sich seit Jahren mit Mitstreitern weiterer Bürgerinitiativen dafür ein, dass in Thüringen Fracking keine Zulassung bekommt. Dagmar Becker, Umweltausschussmitglied und Parteifreundin von Kromke, ist merklich unglücklich mit der Situation. „Momentan brauchen wir noch besondere Begründungen für die Öffentlichkeit“, sagt sie auf TLZ-Anfrage.

Lutz Kromke (SPD Creuzburg)
Lutz Kromke (SPD Creuzburg)

Würden sie vorliegen, dann könnte auch darüber gesprochen werden, wie es im Freistaat um die Erlaubnisfelder für Tiefe Geothermie bestellt ist. Welche Erlaubnisgebiete sind genehmigt und bis wann? Wer sind die Inhaber dieser Gebiete? Wie ist der Sachstand zum „Atomendlager in Thüringen“? Sollte es für diese Fragen Antworten geben, dann werden die auch am Mittwoch (20. Januar 2016) wieder hinter verschlossener Tür diskutiert. Im öffentlichen Teil hingegen stehen Debatten zum Beispiel über den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge“ und ähnliche Punkte auf der Agenda.

Gesetzesänderung kaum bemerkt

„Man schiebt alles wie gehabt in den nichtöffentlichen Teil“, ärgert sich Kromke. Fragen, die aus Sicht der Bürgerinitiativen zu stellen wären, könnten lediglich über die Abgeordneten gestellt werden, die im Umweltausschuss sitzen. Ob die Antworten dann aber ungefiltert aus dem Gremium weitergegeben werden, das bezweifeln die Vertreter der Bürgerinitiativen. Während die Entscheidung über den Wassercent beispielsweise rauf und runter diskutiert werde, hätte man in Thüringen von einer anderen Regelung bisher kaum Notiz genommen. Im „Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat“ wird auf die „Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe“ hingewiesen. Darin steht im § 20 „Befreiung von der Feldes- und Förderabgabe für Erdwärme“, dass Abgabepflichtige mit einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme von der Feldesabgabe und Abgabepflichtige mit einer Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme von der Förderabgabe“ befreit werden – das soll, so heißt es in dem Gesetzesblatt, bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Bedeutet, dass Unternehmen, die im Besitz der genannten Papiere sind, nichts zahlen müssen.

Für Kromke ist klar, dass der Freistaat damit auf Einnahmen verzichtet. „Auf der anderen Seite wird ein Wassercent eingeführt, um das Geld dem kleinen Mann wieder aus der Tasche zu ziehen“, moniert er.

Im Bereich Meiningen, das habe man innerhalb der Bürgerinitiativen recherchiert, gebe es ein Bürgerbegehren, das auslaufe. Das Aufsuchungsverfahren könne deshalb neu starten – eine Abgabe, so wird die Neufassung des Paragrafen 20 gedeutet, müsse im Falle der Zulassung dann aber nicht gezahlt werden, wenn die Aufsuchungserlaubnis erteilt wird. Das Geld aber, davon ist Kromke überzeugt, stünde dem Allgemeinwohl zu und sei deshalb zu erheben.

 

SPD Wartburgkreis

Maik Klotzbach

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