Sonderfonds “Vereine in Not”

Vor allem kleine und ländliche Vereine Thüringens sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Juni 2020 einen Sonderfonds für Vereine in Not mit einer Gesamthöhe von 500.000 € auf.

Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000 € je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.

Gern können Sie sich vor Antragsstellung oder bei Rückfragen telefonisch an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:

Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65736-62 oder -61
Mail: sonderfonds@thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Infos und Antrag:

https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/?fbclid=IwAR2WO-w2hVYiGnC2YuNfFFrpIOPAivmit4kxdMgqWMKw6XFBMwguOq0rbQ8

Grafik: Thüringer Ehrenamtsstiftung

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