Warum ein Auto unterhalten, wenn man kaum damit fährt – und sich ein Fahrzeug mit anderen teilen kann? Das ist die Idee hinter Carsharing. In Thüringen soll es attraktiver werden.
Carsharing verbindet Mobilität mit Individualität und Nachhaltigkeit
Aus dem Nischendasein ist das Teilauto längst herausgetreten. Denn der Bedarf ist da: Die Zahl der Nutzer ist laut Bundesverband Carsharing von 190.000 Anfang 2011 auf fast 500.000 im Jahr 2012 gestiegen. Und auch in Thüringen gibt es mit teilAuto bereits ein Unternehmen, das Carsharing in den drei größeren Städten ermöglicht. teilAuto – gestartet 1993 in Halle – ist heute in 15 Städten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit rund 500 Fahrzeugen vertreten. Allerdings sei das Carsharing noch zu wenig bekannt, so der Minister. Rund 61 Prozent der Deutschen hätten dieses noch nicht wahrgenommen. Carsharing verbindet Mobilität mit Individualität und Nachhaltigkeit und ist damit eine sinnvolle Alternative zum eigenen Auto. Bei rund 44 Millionen Kraftfahrzeugnutzern gibt es in Deutschland ein großes Potenzial.
Die Pläne der rot-rot-grünen Landesregierung, Carsharing per Gesetzesänderung attraktiver zu machen, stoßen bei Anbietern, Wirtschaft und Umweltverbänden auf Zustimmung. Die Idee, Kommunen bei der Ausweisung von Standplätzen größere Handlungsspielräume gegenüber Fahrzeugvermietern einzuräumen, sei richtig, erklärten Sprecher der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, des Carsharing-Anbieters teilAuto und des Umweltverbandes BUND auf Anfrage. Die Landesregierung plant, das Thüringer Straßengesetz zu ändern, um mehr Carsharing-Plätze zu ermöglichen. Beim Carsharing mieten Autofahrer regelmäßig Fahrzeuge und verzichten im Gegenzug häufig auf ein eigenes Auto. Carsharing spiele vor allem für jüngere Menschen inzwischen ein große Rolle, wenn es darum gehe von einem Ort zum anderen zu gelangen, sagte ein Sprecher der IHK. Der innerstädtische Verkehr könne tatsächlich nachhaltig entlastet werden, wenn sich Menschen Autos teilten. «Ein geteiltes und stationsgebundenes Auto ersetzt sechs bis zehn Privat-Pkw und spart dem Nutzer gleichzeitig Geld», sagte der Landesgeschäftsführer des Umweltverbandes BUND, Burkhard Vogel. Damit sei Carsharing ein echter Gewinn für die Umwelt – allerdings nur dann, wenn die Autos tatsächlich an bestimmte Abstellflächen gebunden seien und nicht an beliebigen Orten innerhalb der Städte abgestellt werden könnten. Solche Fahrzeuge stünden als «Selbstfahrtaxis» oft in einer direkten Konkurrenz zu Bus und Bahn. Ohnehin müsse beim Ausbau von Carsharing-Angeboten darauf geachtet werden, dass diese den öffentlichen Personennahverkehr nicht ersetzten, sondern ergänzten, sagte Vogel. Die Unternehmen rechnen nach Angaben des Bundesverbandes Carsharing damit, dass vor allem Menschen, die weniger als 10 000 Kilometer pro Jahr mit einem Auto zurücklegen, durch dieses Mietmodell Geld sparen. Auch der Umwelt nutze das Konzept. Die Landesregierung will es Kommunen per Gesetzesnovelle leichter machen, innerhalb geschlossener Ortschaften Flächen an Landes- und Kommunalstraßen als Parkplätze für stationsbasierte Carsharing-Autos auszuweisen. Damit sollen mehr solcher Autos verfügbar werden. Für teilAuto ist es nach Angaben einer Sprecherin wichtig, dass in Zukunft anstehende Vergabeverfahren für die Parkflächen fair und transparent seien. Zentrales Kriterium bei der Vergabe der Flächen solle nicht die Frage sein, welcher Anbieter für die Parkplätze am meisten zu bezahlen bereit sei – sondern bei welchem Anbieter die höchste Verkehrsentlastung zu erwarten sei. In Thüringen verfügt teilAuto nach eigenen Angaben über 150 Fahrzeuge an 110 Stationen in Erfurt, Gera, Gotha, Jena und Weimar. Diese Autos nutzen den Angaben nach etwa 5300 Menschen, sodass teilAuto als der größte Carsharing-Anbieter in Thüringen gilt.
Bundestag verabschiedet CarSharing-Gesetz
Am 30.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG)” verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing hervor.
Das neue CarSharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen („stationsbasiertes CarSharing”), können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen. Für stationsunabhängige („free-floating CarSharing”) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden.
CarSharing gibt es in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handelt es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge parken, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen. In Innenstädten gibt es oft gar keine Flächen mehr, auf die diese Anbieter ihr Angebot ausweiten können. Das muss sich dringend ändern, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge tragen besonders stark zur Verkehrsentlastung bei. Hier kann uns das CarSharing-Gesetz helfen.
Das Gesetz sieht neben der Einrichtung reservierter Stellplätze auch die Möglichkeit vor, Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für CarSharing-Fahrzeuge zu gewähren. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten, steht jedoch in deren Entscheidungsbefugnis.
Kommunen sollten dafür sorgen, dass CarSharing-Fahrzeuge sichtbarer werden und ihre Standorte für die Bürger attraktiv sind. Stellplätze, die solche Kriterien erfüllen, dürfen dann auch einen angemessenen Preis haben.