Offener Brief
Creuzburg den 27.03.2018
Frau Ministerin Anja Siegesmund
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie u. Naturschutz
Postfach 900365
99106 Erfurt
Betreff:
Normsetzungsverfahren zum Vollzug des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG), Thüringer Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal (ThürNpEHWVO) vom 07.12.2011.
Bezug: Ihr Schreiben, Aktenzeichen: 43-44135.8-2016-05-Rob
Sehr geehrte Frau Ministerin Anja Siegesmund,
sehr geehrte Damen und Herren,
laut Antrag des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis- Stadt Eisenach (AZV) ist beabsichtigt, in der Gemarkung Mihla (Flur 20, Flurstück1895/1) im Bereich der “rekultivierten” Hausmülldeponie außerhalb des ausgewiesenen Windvorranggebietes vom Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal (EHW) eine Windkraftanlage zu errichten und den NP-EHW um 27ha zu verkleinern.
Grundsätzlich unterstützen wir alle Vorhaben, die einen entsprechenden Beitrag zur Energiewende leisten können und fossile Energieträger ersetzen!
Den Geltungsbereich der Schutzerklärung gemäß § 19 Abs.5 ThürNatG, dass der Bau von Windrädern außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete verboten ist, um 27 ha zu verkleinern, stimmen wir nicht zu.
Begründung: Im Anschreiben fehlen u.a. aktuelle Angaben zu Stoffen, die im Bereich der Deponie gelagert werden. Außerdem fehlen Gutachten zur Bewertung von entsprechenden Emissionen bei der Lagerung und Verwertung der Asche von Müllverbrennungsanlagen im Wirkungsbereich der Deponie des AZV.
Im Übrigen beabsichtigt der AZV aktuell die Deponie zu erweitern. Entsprechende Verhandlungen werden derzeit durchgeführt.
Ein konkretes ornithologisches Gutachten zum Jagd- und Flugverhalten des Uhus sowie des Rot Milan ist nicht aufgeführt. Beide Greifvogelarten gehören nachgewiesenermaßen zu den Schlagopfern der Rotorblätter von Windkraftanlagen.
Der renaturierte Steinbruch Buchenau mit seinen angelegten Seen im angrenzenden NSG Klosterholz und Nordmannssteine (Größe 7,2ha) mit der Entfernung von ca. 1800m zur geplanten Windkraftanlage kommt auch als Sprungbrettbiotop für Zugvögel in Frage und liegt im Vogelzugkorridor.
Die Deponie grenzt an das NSG Klosterholz und Nordmannsteine , im Bereich der Werra am NSG ist der Radweg aktuell verlegt und entsprechend werden mit dieser Maßnahme positive Effekte für das NSG erzeugt. Angrenzend an die Deponie des AZV wird im NSG Klosterholz und Nordmannssteine mit dem Bau von weiteren Windkraftanlagen der Druck auf die Natur weiter erhöht, denn es kann nicht nachgewiesen werden, dass mit dem Bau einer weiteren WKA nahe des NSG keine Verschlechterung der biologischen Vielfalt im Wirkungsbereich der geplanten WKA eintritt.
Das Normsetzungsverfahren zum NSG Klosterholz und Nordmannssteine vom 16.11.2015, Aktenzeichen: 410.11-8625-024-WAK15 001, mit den geplanten Änderungen für das NSG ist abgeschlossen. Die geplanten Änderungen das NSG zu verkleinern konnte mit Ihrer Hilfe abgewendet werden!
Im Antrag des AZV fehlen konkrete Angaben zu geplanten Abschaltzeiten der Windkraftanlage.
Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz bei ähnlichen Vorhaben außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten könnte rechtlich relevant sein.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lutz Kromke
Stellv. VDF e.V.
Übergabe des offenen Briefes an Umweltministerin Anja Siegesmund bei der Einweihung der Luchs-Fotofalle