Die rot-rot-grüne Landesregierung will sich auf den weiteren Fahrplan für die Gebietsreform in Thüringen verständigen. Die Voraussetzungen für die Reform soll ein Vorschaltgesetz schaffen. Es werde am 23. Februar erstmals im Kabinett beraten und soll auch Regelungen zur Teilentschuldung von Gemeinden sowie eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beinhalten. Im April soll es dann von der Regierung beschlossen und in den Landtag eingebracht werden. Als Termin wird dafür die Landtagssitzung am 22. Juni genannt.
Die Regierung hatte sich Ende 2015 bereits auf die von Poppenhäger vorgeschlagenen Eckwerte für die künftige Größe von Kreisen, kreisfreien Städten sowie Gemeinden verständigt. Sie sollen nun auch Eingang in das Gesetz finden. So sollen die Landkreise in Zukunft wenigstens 130.000 Einwohner haben und nicht mehr als 3000 Quadratkilometer groß sein. Mit der Reform wird sich die Zahl der derzeit 17 Landkreise stark verringern. In zwei Jahren könnten dann die Landrats- und Bürgermeisterwahlen bereits in den neuen Strukturen erfolgen.
SPD Wartburgkreis
Maik Klotzbach