Das Bundessozialministerium (BMAS) fördert seit dem 1. Januar 2018 befristet bis zum 31. Dezember 2022 eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Angebote der EUTB unterstützen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Angehörigen, damit sie ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Dafür stellt der Bund bisher jährlich 58 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Finanzierung der EUTB weiterzuführen, setzt das BMAS mit dem Angehörigenentlastungsgesetz um: Ein zeitlich unbefristetes Finanzierungsbudget in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich soll den Status quo sichern.
Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgt die Koalition für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt ihrem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.
Weitere Informationen:
https://www.spdfraktion.de/themen/angehoerige-pflegebeduerftigen-entlastet-0
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition schafft Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten. Es entsteht mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und, was Schritt für Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führt.