SPD setzt sich beim inklusiven Wahlrecht durch

Wahlrechtsausschlüsse werden ersatzlos gestrichen

Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsam Antrag geeinigt, der am Freitag im Bundestag debattiert werden wird. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umgesetzt.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter sagt: „Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“

Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen gewesen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Neuer Gesetzentwurf kommt zeitnah

Der nun vorliegende Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.

Matthias Bartke: „Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben.“

https://www.spdfraktion.de/themen/spd-bundestagsfraktion-setzt-beim-inklusiven-wahlrecht

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