Frauen verdienen 100 Prozent!

Koalition will für Lohngerechtigkeit sorgen
Immer noch klafft eine Lohnlücke von bis zu 21 Prozent zwischen Frauen und Männern. Diese soll durch mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen überwunden werden. 

Equal-Pay-Day Kundgebung 2016 auf dem Pariser Platz: SPD-Bundestagsabgeordnete mit SPD-Generalsekretärin Katarina Barley (Foto: spdfraktion.de)

In einer Restaurantküche irgendwo in Deutschland sind nur noch Köchin Claudia und Koch Sebastian mit dem Aufräumen beschäftigt. Es war ein harter Tag mit vielen Gästen. Sebastian haut einen Lappen auf die Arbeitsplatte: „Oh Mann. Für den Stress gibt es am nächsten Ersten lausige 2000 Euro brutto.“ „Zieh mal 200 Euro ab – so viel verdiene ich hier“, entgegnet Claudia. Ihr Kollege stutzt: „Du kriegst weniger – warum? Wir haben ein Alter, du warst super in der Lehre und kochst genauso gut wie ich. Sprich mal mit dem Chef “. „Der wird nur sauer, weil wir über unsere Gehälter geredet haben. Ich bin mir sicher, dass ich weniger Kohle kriege, weil ich eine Frau bin“, sagt Claudia.
So oder ähnlich kommt oft per Zufall ans Licht, dass Frauen und Männer im gleichen Beruf, bei gleicher Ausbildung, gleicher Erfahrung, gleichem Wissen und Alter unterschiedlich bezahlt werden. Die Gehaltsstrukturen in Unternehmen in Deutschland liegen im Verborgenen. Zum Teil ist es den Beschäftigten sogar verboten, sich über Gehälter auszutauschen.

Untersuchungen zeigen, dass Frauen durchschnittlich immer noch 21 Prozent weniger als Männer verdienen. Diese Ungerechtigkeit besteht, obwohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” und trotzdem seit 1957 das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ als ein Grundsatz der Europäischen Union gilt. Seit zehn Jahren weist die Equal-Pay-Day-Kampagne (Kampagne für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern) jedes Jahr im März auf die Lohnlücke hin. Denn erst im März haben die Frauen die Summe verdient, die die Männer bereits am 31. Dezember in der Tasche hatten.
Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert gemeinsam mit Gewerkschaften und Frauenverbänden seit vielen Jahren, gesetzlich gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern  vorzugehen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzten in den Koalitionsverhandlungen mit der Union durch, mehr Transparenz bei den Entgeltstrukturen zu schaffen, damit das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung komme, heißt es im Koalitionsvertrag. Dazu hat der Bundestag am 16. Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 18/11133) in 1. Lesung beraten.

Ziel ist es, mittels größerer Transparenz bei Entgeltregelungen verdeckte Benachteiligungen von Frauen zu erkennen und dazu beizutragen, dass sie beseitigt werden. Dies soll eine Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen ohne Diskriminierung, Gehaltsverhandlungen auf Augenhöhe sowie eine offene, wertschätzende Unternehmenskultur fördern.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
– Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Dieser individuelle Auskunftsanspruch beinhaltet zudem, dass die Beschäftigten erfahren können, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die der gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Davon können bis zu  14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Gleichzeitig werden Betriebsräte bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs gestärkt.
– Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu prüfen.
– Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind, sollen regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sollen für alle zugänglich sein.
– Es wird eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot geschaffen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die Bundesregierung über die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten berichtet. Zudem soll die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt werden, um eine Berufswahl ohne Rollenstereotype zu fördern. So sollen beispielsweise mehr Frauen für technische Berufe und mehr Männer für den sozialen Bereich gewonnen werden.
Zusammen mit den sozialdemokratischen Erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch die Einführung des Mindestlohns sowie der gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen ist der Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit ein notwendiger Schritt hin zu einem fairen Arbeitsmarkt, auf dem alle die gleichen Chancen haben. Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch künftig das Ziel bestehen, dass alle Beschäftigten unabhängig von der Unternehmensgröße das individuelle Auskunftsrecht erhalten. 
Das Wichtigste zusammengefasst:
Damit Frauen künftig für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer, wird mit einem neuen Gesetz für mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen in Deutschland gesorgt. So besteht in Betrieben mit über 200 Beschäftigten Auskunftsanspruch über die Gehälter der Kolleginnen und Kollegen. 

Copyright © SPD Fraktion 2017
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin

http://www.spdfraktion.de/themen/frauen-verdienen-100-prozent

SPD Wartburgkreis
Maik Klotzbach

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.