Recht auf befristete Teilzeit

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) in 2./3. Lesung beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags besser mit dem Beruf vereinbaren lassen (Drs. 19/3452).

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:

Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:
Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem solidarischen Land brauchen wir auch gleiche Chancen am Arbeitsmarkt. Deshalb schaffen wir insbesondere für Frauen mit der Brückenteilzeit bessere Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob. Damit Zeit für Kinder und Familie nicht mit der Teilzeitfalle bestraft wird.“

Kerstin Tack, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, fasst zusammen: „Ab dem 1. Januar 2019 können sich Beschäftigte über die neue Möglichkeit freuen, ganz ohne Begründung in Teilzeit zu gehen – und zwar bis zu fünf Jahre lang. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das Gesetz macht es damit nicht nur möglich, besser über die eigene Zeit bestimmen zu können, sondern schafft auch neue Sicherheiten. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten, und wir freuen uns sehr über diesen Erfolg!“

https://www.spdfraktion.de/themen/beschlossen-brueckenteilzeit-kommt-januar

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