Union/FDP Atompolitik kostet Steuerzahler nochmal fast eine Millarde Euro

ARCHIV – Das Atomkratwerk Brokdorf in Schleswig-Holstein (Archivfoto vom 12.06.2011) ist am Sonntag (07.08.2011) nach einem Zwischenfall abgeschaltet worden. Die Transformatoren, über die der Strom aus dem Kraftwerk ins Netz eingespeist wird, schalteten sich am Vormittag aus noch ungeklärter Ursache ab, wie das Justizministerium in Kiel mitteilte. Wenig später schaltete der Betreiber Eon den Reaktor ab. Foto: Markus Scholz dpa/lno (zu dpa 0934 vom 07.08.2011) +++(c) dpa – Bildfunk+++

Die Lobbypolitik der Union/FDP Regierung in den Jahren 2010 und 2011 kommt dem Steuerzahlen teuer zu stehen. Die damalige Laufzeitverlängerung der Atommeiler, alleine zugunsten der Stromkonzerne, hat schwerwiegende Folgen. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wieder Rückgängig gemacht, bekommen die Stromkonzerne nun viel Geld für Strom, der nie geliefert wird.

In 2./3. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des 2011 beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg verabschiedet (Drs. 19/2508). Jenes Gesetz, das feste Abschaltzeiten für die deutschen Atomkraftwerke festlegte, war nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima von Schwarz-Gelb verabschiedet worden, mit der Unterstützung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht. Die Konzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz. Vor dem Bundesverfassungsgericht bekamen sie 2016 Recht. Das Gericht entschied, dass den Unternehmen für (auf Basis der zunächst zugesagten Laufzeitverlängerung) getätigte Investitionen eine Entschädigung zustehe, genauso wie für zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002, die nun verfielen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der für Unternehmen not-wendigen Planungssicherheit.

Atompolitik von Union und FDP war voller Mängel

Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht für die Stromkonzerne eine Entschädigung in Höhe von voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro vor, abhängig von den bis 2023 tatsächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Diese Summe muss nun der Steuerzahler aufbringen, weil Schwarz-Gelb damals Murks veranstaltet hat. Denn: Im Wieder-Atomausstiegsgesetz 2011 (infolge von Laufzeitverlängerungen 2010) unterließ es Schwarz-Gelb, einen angemessenen Ausgleich vorzusehen. Insofern haben CDU/CSU und FDP den zwischenzeitlich verfassungsgerichtlich geurteilten Ausgleichsanspruch der Atomkraftwerksbetreiber zu verantworten.

Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bringt es so auf den Punkt: „Die Atompolitik von CDU/CSU und FDP in den Jahren 2010 und 2011 war sprunghaft und voller Mängel: Wiedereinstieg im Herbst 2010, Ausstieg im Sommer 2011. Mit der jetzigen Novelle zum Atomgesetz werden die Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung korrigiert.“

Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich für die Konzerne machen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klar: Der Zeitplan für den Atomausstieg steht ohne Wenn und Aber fest. Längere Laufzeiten sind keine Alternative.

https://www.spdfraktion.de/themen/atomgesetz-spd-fraktion-korrigiert-schwarz-gelbe-fehler

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