Pressemitteilung
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner gestrigen Sitzung unter anderem über die Neustrukturierung der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis in den nächsten Jahren entschieden.
Die SPD-FDP-Fraktion brachte zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung einen Änderungsantrag ein, um die darin enthaltenen Einschnitte für die offene Jugendarbeit in Eisenach und dem Erbstromtal zu verhindern.
“Leider sind wir mit unserem Änderungsantrag ganz knapp gescheitert. 20 Kreistagsmitglieder votierten dafür, 20 Kreistagsmitglieder, darunter die komplette CDU-Fraktion, stimmten dagegen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Änderungsantrag als abgelehnt”, stellte der Fraktionsvorsitzende Michael Klostermann enttäuscht nach der Sitzung fest.
Unser Änderungsantrag zielte vor allem darauf ab, die Personalausstattung der offenen Jugendarbeit in Eisenach und dem Erbstromtal auf dem gegenwärtigen Niveau zu erhaltenn und somit nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel die Personalausstattung in den anderen sozialen Planungsräumen entsprechend zu erhöhen. Damit wäre eine Verbesserung der Personalstellen für die offene Jugendarbeit im Wartburgkreis von insgesamt 2,33 Stellen einher gegangen, was jährliche Mehrkosten von nicht einmal 200.000 Euro bedeutet hätte.
“Angesichts des unerwarteten Haushaltsüberschusses von etwa 6 Mio. Euro im Krisenjahr 2022 eine Summe, die wir uns als Wartburgkreis hätten leisten können und auch leisten sollen”, findet Klostermann, “schließlich geht es hier um bedarfsgerechte Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen in der Region.”
Der Kompromissvorschlag des Jugendhilfeausschusses, der durch die Kreisverwaltung eingebracht wurde, stellte lediglich den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Das wurde auch noch einmal in der Diskussion im Kreistag deutlich. Der gestrige Beschluss führt dazu, dass in den Sozialräumen Eisenach und Erbstromtal Kürzungen vorgenommen werden. So war es auch nicht verwunderlich, dass sich die dortigen Träger der offenen Jugendarbeit in der vorberatenden Arbeitsgruppe zum Paragraph 78 SGB VIII besonders kritisch zu der Beschlussvorlage positioniert hatten.
Sofern die Stellenkürzungen verhindert werden sollen, müssen nun die betroffenen Kommunen einspringen, obwohl sie eigentlich nicht zuständig sind.
“Dies dürfte insbesondere Kommunen in der Haushaltssicherung sehr schwer fallen, da sie besonderen Vorgaben und Einschränkungen bei sogenannten freiwilligen Leistungen unterliegen”, macht Klostermann deutlich. Das trifft insbesondere die Kommunen im Erbstromtal, nicht zuletzt die Gemeinde Seebach, der ursprünglich durch den Landrat Unterstützung für die offene Jugendarbeit in Aussicht gestellt wurde.
“Ich bin enttäuscht, dass auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen, aber auch der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit gespart wird. Noch mehr enttäuscht mich das Stimmverhalten der Kreistagsmitglieder Raymond Walk, Christoph Ihling und Klaus Stöber, die in Kenntnis der drohenden Einschnitte für die offene Jugendarbeit in Eisenach und dem Erbstromtal trotzdem gegen den Änderungsantrag der SPD-FDP-Fraktion gestimmt haben. Schon deren Stimmenthaltung hätte dazu geführt, dass der Änderungsantrag beschlossen worden wäre”, fasst Klostermann zusammen.