Antrag „Ergänzende Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle staatlichen Schulen des Wartburgkreises“

Im Kreisausschuss wurde am 4. August 2021 einstimmig die Vergabe von 130 mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Damit können allerdings nur etwas mehr als zehn Prozent aller Unterrichtsräume der staatlichen Schulen im Wartburgkreis mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden.

Im Sinne eines ganzheitlichen Präventionsansatzes und zur grundsätzlichen Vermeidung von Konflikten zwischen verschiedenen Schulstandorten sollten sämtliche staatlichen Schulen des Wartburgkreises vollständig mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden.

Wir fordern daher, dass die Kreisverwaltung umgehend eine ergänzende Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten vorbereitet, um eine vollständige Ausstattung aller staatlichen Schulen des Wartburgkreises bis zum Ende der Herbstferien 2021 zu gewährleisten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mobilen Luftreinigungsgeräte das Stoßlüften durch die Fenster in den Pausenzeiten nicht ersetzen. Vielmehr stellen die mobilen Luftreinigungsgeräte eine wichtige Ergänzung für ein funktionierendes Lüftungsregime gerade in den Herbst- und Wintermonaten dar, ohne dass der Unterrichtsverlauf erheblich beeinträchtigt wird und eine Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen aufgrund der niedrigen Raumtemperaturen (vermehrte Erkältungskrankheiten) infolge des Stoßlüftens während des laufenden Unterrichts ausgeschlossen werden kann.

Ausreichende Erfahrungswerte bzgl. der Anwendung und Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte hat die Schulverwaltung bereits im Rahmen einer zweiwöchigen Testphase (Grundlage für die Beschaffung/Vergabeentscheidung am 4. August 2021) sammeln können.

Eine besondere Eilbedürftigkeit für die ergänzende Beschaffung resultiert aus dem Umstand, dass eine 4. Infektionswelle angesichts der aktuellen Entwicklungen (erhöhte Ansteckungsgefahr durch Delta-Virus-Variante, mittlerweile ca. 98 Prozent der nachgewiesenen Neuinfektionen) als hoch wahrscheinlich gelten darf und für Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahren definitiv keine Impfmöglichkeiten bis zum Herbst 2021 zur Verfügung stehen werden. Hinzu kommt, dass der zuständige Bildungsminister obligatorische Testungen in Schulen (mit Ausnahme der zweiwöchigen Startphase in das Schuljahr 2021/2022) bisher ausgeschlossen hat, was die Ansteckungsgefahren in den Schulen noch weiter erhöht.

Die zurückliegenden Monate haben ausreichend deutlich gemacht, dass ein erneuter Notbetrieb/Wechselunterricht in den Schulen weder den Schülerinnen und Schülern noch ihren Eltern zuzumuten ist und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden sollte. Das „Corona-Jahr“ 2020 hat dazu geführt, das Lehrstoff nicht ausreichend/angemessen vermittelt werden konnte und Familien im Wege des „Homeschooling“ bis an die physischen und psychischen Belastungsgrenzen beansprucht wurden. Damit einher gingen letztlich auch erhebliche volkswirtschaftliche Beeinträchtigungen.

Vor dem Hintergrund der durch das BMWi in Aussicht gestellten, erneuten Überarbeitung der „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“, die nun auch für mobile Geräte geöffnet und deren Förderquote auf mindestens 50 Prozent erhöht werden soll, ist eine zeitnahe, ergänzende Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle staatlichen Schulen des Wartburgkreises angezeigt. Im Vorgriff auf die angekündigte Änderung der Förderrichtlinie sollten alle notwendigen Vorbereitungen für eine ergänzende Ausschreibung und Vergabe umgehend in die Wege geleitet werden, damit eine Beschaffung und Auslieferung der Geräte bis einschließlich KW 44 (Ende der Herbstferien) sichergestellt werden kann.

Ein weiteres Zuwarten (ggf. bis zum Jahresende) würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die ergänzend beschafften mobilen Luftreinigungsgeräte erst zum Ende des Frühjahrs 2022 zur Verfügung stünden und ein erneuter Notbetrieb/Wechselunterricht in den Schulen nicht ausgeschlossen werden kann.

Die ergänzende Beschaffung würde ca. 950 mobile UVC-Luftreinigungsgeräte umfassen (inkl. 2 Ersatzfilter) mit einem Gesamtanschaffungsvolumen von etwa 1,235 Mio. Euro. Den Förderanteil des Bundes von 50 Prozent vorausgesetzt, verbliebe ein Eigenanteil des Kreises von ca. 620.000 Euro, der als überplanmäßige und unabweisbare Ausgabe (Deckungsring 2123) aus dem laufenden Verwaltungshausalt zu decken wäre. Da sich das Kostenvolumen der überplanmäßigen Ausgabe unter einem Prozent des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsplan 2021 bewegt, wäre ein entsprechender Nachtragshaushalt als Voraussetzung für die ergänzende Beschaffung nicht zwingend notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Klostermann

Fraktionsvorsitzender SPD-FDP

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