Einheitliche Regelungen zur Weitergewährung der Eingliederungshilfe gefordert

Die Corona-Krise macht auch vor den Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht halt, die zur Eindämmung der Pandemie schließen mussten. Dies betrifft Tagesförderstätten und Werkstätten aber vor allem auch den integrativen Teil und die 1zu1-Betreuung in Kindertagesstätten. Die Träger dieser Einrichtungen hatten bisher auf eine Weiterzahlung der Leistungen im vollen Umfang gehofft. Die Teilhabekommission auf Landesebene empfahl die volle Weitergewährung der Eingliederungshilfe während der Krise, um die Struktur der sozialen Dienstleister nicht zu gefährden. Auch wird derzeit in den Einrichtungen trotz Schließungen wichtige konzeptionelle Arbeit und Beratungen durchgeführt. Diesem Beschluss folgte auch die Sozialministerin und warb bei den Kommunen, die hier die Entscheidungshoheit haben, sich dem Beschluss der Kommission anzuschließen. Die im Sozialdienstleisterentlastungsgesetz vorgesehene 75 %ige Erstattung der Kosten soll nur im äußersten Notfall greifen.

Eine deutliche Mehrheit der Landkreise und Kreisfreien Städte in Thüringen haben sich entschieden, die bisherige Leistung unverändert weiterzuzahlen. Unter der Vorrausetzung die Berechtigung der Leistung kann durch eine entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden. Derzeit zahlen bis auf 5 Landkreise in Thüringen die Leistungen unverändert weiter. Der Wartburgkreis uns die Stadt Eisenach zählen leider nicht dazu.

Maik Klotzbach, Vorsitzender der SPD Wartburgkreis

SPD Kreisvorsitzender Maik Klotzbach erklärt dazu: “Im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach hat sich in den vergangenen Jahren eine sehr gute Struktur bei den sozialen Einrichtungen entwickelt. Das hilft uns besonders bei der Unterstützung und Hilfe von Behinderten. Viele Einrichtungen haben ein eng gestricktes Budget. Ein Wegfall von Zuwendungen gefährdet schnell die Existenz der Einrichtungen. Sind die sozialen Strukturen erst einmal zerstört, sind diese nicht so einfach wieder aufzubauen. Der langfristige Schaden überwiegt die Kosten für die 100%ige Erstattung. Eine einheitliche Vorgabe seitens des Landes und ein finanzieller Ausgleich wäre für die Kommunen an dieser Stelle natürlich hilfreich.”

Unterstützung kommt von Dennis Petschner, Vorsitzender des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Thüringen e.V. und Christian Schließmann, Behindertenbeauftragter der SPD Wartburgkreis. Beide erklären dazu: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach der Empfehlung der Teilhabekommission und der Sozialministerin folgen. Dies ist nun nicht der Fall und sehr bedauerlich. Einige Leistungserbringer haben u.a. das Gespräch mit dem Landkreis gesucht, leider ohne befriedigende Ergebnisse. Auch wäre es schön gewesen, wenn die Leistungsträger mit den Leistungserbringern und den Behindertenvertretern gemeinsam die Schritte dazu erörtert hätten, um die verschiedenen Sichtweisen zu erörtern. Die Arbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern sollte doch von einem „Miteinander“ geprägt sein.

Grafik: Freepik.com

Uns ist es nochmal wichtig zu erwähnen, dass trotz Schließung der Einrichtungen dort weiterhin eine umfassende Arbeit geleistet wurde. Viele Einrichtungen haben konzeptionelle Arbeit geleistet oder Renovierungen vorgenommen. Oft war aber auch eine intensive Angehörigenarbeit in der Zeit notwendig, da die Angehörigen der Menschen mit Behinderung nun die Versorgung übernehmen mussten und sich somit viele Fragen und Unterstützungsgesuche auftaten.

Sehr kritisch sehen wir auch den gemischt-finanzierten Bereich, z.B. integrative KiTa’s. Hier erfolgt die Finanzierung des Regelbereiches durch die Kommunen aus Mitteln des Landes. Das Land hat hier zugesichert, alle Kosten weiterhin zu zahlen, sodass den Erziehern im Regelbereich keine Kurzarbeit droht und sie das volle Gehalt trotz Schließungen weiter erhalten. Ein Teil der Beschäftigten von integrativen KiTa´s werden aber durch die Eingliederungshilfe finanziert. Hier soll laut dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach nun das Sozialdienstleisterentlastungsgesetz angewandt werden, welches u.a. Kurzarbeit vorsieht und nur 75 % der Kosten trägt. Das heißt, dass ein Teil der Erzieher, nämlich die im Regelbereich einer Kita, weiterhin volles Gehalt erwarten kann, wohingegen die Kollegen, die die Kinder mit Behinderung betreuen oder in der 1zu1-Betreuung eingesetzt sind, in Kurzarbeit müssen. Wie will man das den Betroffenen einer Einrichtung erklären?

Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis haben eine gute Struktur von sozialen Dienstleistern. Es ist schade, dass diese durch die Krise und der getroffenen Entscheidung gefährdet wird.“

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