Schutzschirm für Reha-Kliniken gefordert

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise haben sich die Reha-Kliniken entschlossen ihren Betrieb weitestgehend einzustellen. Davon betroffen ist auch die Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall in Bad Salzungen, die den regulären Rehabilitationsbetrieb vorübergehend aussetzt. Die noch anwesenden Patienten wurden am vergangenen Wochenende nach Hause entlassen. Die Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall sieht dies als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Patienten und als Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Die Abstandsregeln und weitgehende Vermeidung von Sozialkontakten zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos sind im Klinikbetrieb schlichtweg nicht zu überwachen.

Florian Fuckel, Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall Bad Salzungen, und Maik Klotzbach, SPD Wartburgkreis, im Gespräch zur aktuellen Situation der Reha-Kliniken

Florian Fuckel von der Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall erklärt dazu: “Damit bricht schlagartig die Finanzierung ein und ein großer Teil der Rehabilitationskliniken wären innerhalb von 14 Tagen insolvent und könnten damit die Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten. Dabei können die Reha-Kliniken einschließlich der Kinder- und Jugend-Reha, Vorsorge- und Reha-Kliniken für Mütter, Väter und Kinder sowie Kliniken mit einer Zulassung nach § 30 GewO in der Corona-Krise einen wichtigen Beitrag leisten: Diese Kliniken können Patienten aus Krankenhäusern auch zur Akutbehandlung aufnehmen, um Krankenhausbetten für Corona-Patienten in den Akutkrankenhäusern frei zu machen. Je nach Ausstattung verfügen sie auch über Intensiv- und Beatmungsbetten und können Corona-Patienten versorgen.”

Maik Klotzbach, SPD Kreisvorsitzender fordert dazu: “Wir brauchen sofort einen Rettungsschirm für die Reha-Kliniken. Die Einnahmeausfälle für das vorsorgliche Herunterfahren müssen schnell ausgeglichen werden. Insbesondere um die Handlungsfähigkeit für den Fall der Notversorgung und zur Unterstützung der Kliniken zu gewährleisten. Bislang sind aber in dem gerade zu erarbeitendem Gesetzentwurf nur Krankenhäuser als wesentliche Gesundheitseinrichtungen enthalten. Sollen die Reha-Kliniken ihren bisherigen Versorgungsauftrag einstellen, müssen die gleichen Regelungen wie für Krankenhäuser Anwendung finden.”

Zum Hintergrund:

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken die keine Reha-Patienten mehr behandeln, können mit sofortiger Wirkung keine Abrechnungen mehr stellen und haben keine Einkünfte mehr. Deshalb müssen die Kliniken während der Corona-Krise unbürokratisch mit einer Monatspauschale in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate abgesichert werden. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die Krisenbewältigung geschaffen.

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