EINWÄNDE EINREICHEN – SUEDLINK VERHINDERN!

In einer Flut von Einwänden soll die Bundesnetzagentur versinken! Südlink ist so unnötig wie ein Kropf. Wir wollen die Monstertrasse verhindern!

Anschrift:
Bundes­netzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei als Stichwort die Vorhabennummer und den Abschnitt an.

Für Thüringen bitte, BBPlG, Vorhaben 3:
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink); Abschnitt C: Bad Gandersheim Gerstungen; D: Gerstungen – Arnstein angeben.

Einreichung von Raumwiderständen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): Bürgerbeteiligungsverfahren für den Trassenabschnitt C (Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen) vom 08.04.2019 – 07.06.2019

MÖGLICHKEITEN ZUR BETEILIGUNG

  • Beteiligung der Bürger/-innen ist grundsätzlich nur noch über die Einreichung von Raumwiderständen bei der BNetzA möglich.
  • Die Beteiligung kann per Post oder über ein Onlineformular erfolgen. Achtung: Man bekommt sowohl beim postalischem als auch beim Onlineverfahren keine Bestätigung des Eingangs der Raumwiderstände! Hinweis: Screenshot des abgesendeten Onlineformulars und der Bestätigung erstellen. Dies kann einmal als Nachweis wichtig werden.
  • Alle bereits auf der Seite der TenneT eingegebenen Hinweise können/sollten nochmals eingereicht werden. Diese Daten werden nicht übernommen!
  • Idealerweise gibt es noch viele neue schlagkräftige Raumwiderstände. Hinweis: von TransnetBW und TenneT wurde immer wieder erwähnt, dass im WMK die Wälder und Naturschutzgebiete das Nadelöhr bilden. Haltung der Behörden und Planer: „Naturschutz steht vor dem Schutz der Menschen!“
  • Einreichungsfrist: 08.04.2019 – 07.06.2019 -> je früher, desto besser!

ABLAUF DES BETEILIGUNGSVERFAHRENS

  • Jede/r Bürger/in und jede/r Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk, Bundesland kann Raumwiderstände eingeben.
  • Die BNetzA muss alle eingegebenen Hinweise prüfen und in die Trassenfestlegung einfließen lassen.
  • Achtung: Berücksichtigt werden nur die „relevanten“ (Aussage TenneT/TransnetBW/BNetzA) Raumwiderstände. Beispiel relevant: Quellen und Wasserschutzgebiete, Karstgebiete, Gewerbeflächen, Wohngebiete. / Beispiel nicht relevant: „Ich habe Angst vor gesundheitlichen Schäden.“
  • Wurde ein Raumwiderstand als „relevant“ eingestuft, wird der/die Einreichende zu einem Erörterungstermin eingeladen. Dort müssen so viele Bürger/innen wie möglich mit so vielen (schlagkräftigen!) Raumwiderständen wie möglich teilnehmen.
  • Die Ergebnisse der Erörterungstermine müssen für den Verlauf des Trassenkorridors berücksichtigt werden.

STELLUNGNAHME / EINWENDUNG IM BUNDESFACHPLANUNGSVERFAHREN ABGEBEN

Online:
https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung3_4-c/node.html

Per Post:
Bundesnetzagentur
Referat 804
Postfach 8001
53105 Bonn

Betreff: Vorhaben 4, Abschnitt C

folgende Angaben müssen beinhaltet sein:
vollständiger Name + Anschrift,eigenhändige Unterschrift

WEITERE INFORMATIONEN

  • Alle eingegebenen Raumwiderstände sollten zusätzlich per E-Mail an folgende Adressen gesendet werden: Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises: Torsten.Rapp@Werra-Meissner-Kreis.de und an BI „Bürger mit Initiative – Werra-Meißner gegen SuedLink e.V.“: kontakt@werra-meissner-gegen-suedlink.de
  • vorzugsweise sollte das Onlineformular (Link siehe oben) genutzt werden.
  • ebenfalls möglich ist eine Niederschrift bei einer die Unterlagen auslegenden Stelle (Göttingen, Kassel, Fulda, Erfurt, Bad Salzungen, Bonn)

ZU GUTER LETZT

Bitte besprechen Sie ihre Einwendungen auch mit ihrer Familie, Freunden und Bekannten. Trotzdem sollte jeder einzelne seine Einwendungen absenden. Je mehr, desto besser!

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