Verbesserungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Auf dem Weg zur Bürgerversicherung

Die Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten eine Öffnung für Selbstständige und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.

Die Mindestbeiträge von Selbstständigen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit geringem Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Kranken-versicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.

Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Frage im Rahmen der Gesetzesberatungen zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

https://www.spdfraktion.de/themen/gleiche-beitraege-gesetzlichen-krankenversicherung

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