Unkonventionelles Fracking ab sofort verboten!

Die gesetzlichen Regelungen zum Fracking sind in Kraft getreten. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen.

Die SPD Wartburgkreis, allen voran Lutz Kromke (SPD Creuzburg), hat sich wehement für ein Verbot von unkonventionellem Fracking eingesetzt. Die absolute Ausbeutung von Ressourcen zu Lasten der Umwelt und des Trinkwassers können nicht unser Ziel sein. Die Erlaubnis für Probebohrungen ist ein Wermutstropfen, hier müssen wir weiter Augen und Ohren offen halten.

Durch die gesetzliche Regelung wird Fracking aus Sicht von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks keine große Rolle mehr in Deutschland spielen. (Bild: BMUB)

Berlin – Für die Erprobungsmaßnahmen sind allerdings strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden. „Fracking wird in Deutschland keine wichtige Rolle spielen. Wir haben es geschafft, weitreichende Verbote im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Naturlandschaft steht nun klar über den wirtschaftlichen Interessen“, sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).
Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse ist seit dem 11.2.2016 – mit dem Inkrafttreten des Gesetzes – in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Es gilt dann ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen muss auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Die Erprobungsmaßnahmen müssen zudem von einer unabhängigen Expertenkommission ohne eigene Entscheidungskompetenz wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben.
Für konventionelle Frackingvorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, gilt: Sie dürfen künftig nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen, von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebiete vorgenommen werden. Verboten wird zudem der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking. Außerdem müssen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Eingesetzte Substanzen müssen ebenso öffentlich einsehbar sein. Die Bundesländer können darüber hinaus noch weitere eigene Verbotsmaßnahmen vornehmen.

http://www.process.vogel.de/unkonventionelles-fracking-ab-sofort-verboten-a-581034/?cmp=nl-98&uuid=CA962EDF-AE0D-4634-B7F92B7E21414E06

12.02.17 | Redakteur: Tobias Hüser
Vogel Business Media GmbH & Co. KG | Redaktion PROCESS – Anschrift: Max-Planck-Str. 7/9, 97082 Würzburg |

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