3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmeplan der UN-Behindertenrechts-konvention

Christian Schließmann berät als Behindertenbeauftragter auf der 3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Seit März 2009 gilt in Deutschland ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser Vertrag trägt den Namen UN-Konvention. Am 24. April 2012, wurde in Thüringen durch das damalige Landeskabinett der Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Vertrag beinhaltet 285 Einzelmaßnahmen, wovon bis heute ungefähr 20 % umgesetzt und weitere 65 % in der Umsetzungsphase sind. 15 % konnten allerdings (noch) nicht umgesetzt werden. Nach jetzigen Stand der Planung, sollen die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen in den Fortschreibungsprozess integriert werden. Am Mittwoch, den 23. November 2016, fand im Thüringer Landtag die 3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmeplan statt. Es ging um die Ergebnisse der Evaluation(Bewertung, Beurteilung) und die Fortschreibung. Eröffnet wurde die Konferenz durch Frau Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Anschließend hielt Herr Joachim Leibiger, Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, ein Grußwort. Er merkte kritisch an, dass seit jetzt 4 Jahren keine Überprüfung des Thüringer Maßnahmeplan stattfand.

Behindertenbeauftragter Christian Schließmann bei der Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Behindertenbeauftragter Christian Schließmann bei der Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Landeskabinett muss jedes Jahr über den Stand des Maßnahmeplan informiert werden. Nach dem Grußwort stellte Herr Dr. Valentin Aichele von der Monitoring-Stelle des Deutschen Institut für Menschenrechte, die Ergebnisse der Evaluation (Bewertung, Beurteilung) des Thüringer Maßnahmeplan vor. Für die Fortschreibung wurden folgende 9 Arbeitsgruppen gegründet. Sie setzen sich aus Personen der Zivilgesellschaft und Verwaltung zusammen.
• AG1: Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen
• AG2: Arbeit und Beschäftigung
• AG3: Bauen, Wohnen, Mobilität
• AG4: Kultur, Freizeit und Sport
• AG5: Gesundheit und Pflege
• AG6: Kommunikation und Information
• AG7: Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte
• AG8:Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Bewusstseinsbildung
• AG9:Frauen mit Behinderungen

SPD Wartburgkreis
Maik Klotzbach

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