Flüchtlingsunterbringung: Kreise sollen Zuweisungsrecht bekommen

Kommunen in Thüringen sollen künftig verpflichtet werden können, Flüchtlinge aufzunehmen. Das sieht eine am Dienstag im Kabinett beschlossene Gesetzesänderung vor.
Erfurt. Demnach müssen Städte und Gemeinden bei einem Unterbringungsnotstand dulden, dass ihnen die Kreise Asylbewerber zuweisen. Eine solche Pflicht bestand zuvor nicht. Nach Angaben des Migrationsministeriums sollen damit «kurzfristig humanitäre Notlagen» abgewendet werden. Außerdem wolle Thüringen damit flexibler auf steigende Flüchtlingszahlen reagieren. Die Ergänzungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sehen auch vor, dass die Kommunen den Kreisen künftig geeignete Grundstücke und Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen melden müssen. Bislang hätten sich die Kreise bei der Suche nach Unterkünften an die Gemeinden gewandt, erklärte ein Ministeriumssprecher. Das Gesetz soll nun im Landtag behandelt werden.
dpa

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