Land zahlt für Schutz vor dem Wolf

Auch Bewohner außerhalb des ausgewiesenen Wolfsgebiets können Zuwendungen beantragen.
Die Landesregierung möchte wirtschaftliche Schäden durch den Wolf möglichst gering halten und vorbeugen. Die Förderrichtlinie Wolf ist Teil des aktualisierten Managementplans für den Wolf in Thüringen des Umweltministeriums. Tierhalter und Bewohner des Thüringer Wolfsgebietes rund um den Truppenübungsplatz Ohrdruf können in zwei Fällen von der Richtlinie profitieren. Zum einen trägt der Freistaat bis zu 75% der Kosten für Präventionsmaßnahmen bei einer Mindesthöhe von 200€. Zum anderen können Schäden an Nutz- und Haustieren sowie mit dem Wolf verbundene Sachschäden über den gesamten Wert übernommen werden. Allerdings nur, wenn vor dem Schaden ein festgelegter Grundschutz bestand. Dazu gehören ein Zaun oder der Schutz durch einen ausgebildeten Hütehund. Bewohner außerhalb des Wolfsgebiets können Zuwendungen ebenfalls beantragen, wenn der Schaden innerhalb von 24 Stunden gemeldet wird. Dir Förderrichtlinie gilt vorerst bis Ende des Jahres.

Weitere Informationen und Anträge:

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/wolf/index.aspx

Förderrichtlinie Wolf

SPD Wartburgkreis
Maik Klotzbach

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