Kromke: Naturschutzgebiet “Klosterholz” nicht verkleinern

Creuzburg/Buchenau. Jahrelang mussten die Mitstreiter der Bürgerinitiative “Steinbruch Buchenau” für die endgültige Schließung und die Renaturierung der Schottermine mitten im Herzen des knapp 140 Hektar großen Naturschutzgebietes “Nordmannsteine und Klosterholz” erbittert kämpfen. Nun soll das “umkäpfte” Naturschutzgebiet, das zu einer besonderen Schutzzone gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU gehört, nach den Plänen des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Obere Naturschutzbehörde verkleinert werden. Dieses geschützte Durchbruchstal der Werra bei Creuzburg zählt zu den beeindruckendsten Flusslanschaften im mittleren deutschen Raum.

Steinbruch Buchenau auf Google Maps
Steinbruch Buchenau auf Google Maps

Mit diesem sogenannten Normsetzungsverfahren zur Änderung der Thüringer Verordnung über dieses Naturschutzgebiet sollen unter anderem der Werratal-Radweg sowie die sich anschließende Flussaue bis an das Werraufer herausfallen. “Die Verantwortlichen von Oberer und Unterer Naturschutzbehörde, die bis 2014 alles genehmigten, was sich der Steinbruchbetreiber gewünscht hat, wollen sich jetzt mit ihrer Verantwortung hinter Stacheldraht und Verbotsschildern im Wald verschanzen”, kommentiert Creuzburgs Stadtrat Lutz Kromke (SPD) die geplante Beschneidung des Naturschutzgebietes.
Der stellvertretende Vorsitzende des “Vereins der Freunde des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal und des Nationalparks Hainich” sieht in dem Vorhaben keine Logik, außer, dass man sich aus der Zuständigkeit stehlen, die Verantwortung nach unten delegieren will. Für wirtschaftliche Interessen, wie den Tourismus, werde, so Kromke, der Naturschutz in die hintere Reihe gestellt. “Die geschützte Werraaue ist dann einfach nur noch Wiese und vielleicht bald Acker”, ärgert sich Kromke. Er bezweifelt, ob das Verfahren der Oberen Naturschutzbehörde angemessen, zielführend und ausreichend ist, zumal die erbetene Stellungnahmen in der Anhörungsphase mit einer Frist über die personell schlecht besetzte Zeit der Weihnachts- und Jahreswechselfeiertage versehen ist.
“Es macht keinen Sinn, einen Weg am Rand eines Naturschutzgebietes darin zu belassen”, heißt es aus der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. “Von der Radbrücke bis Buchenau wird der Radweg aus dem Schutzgebiet herausgenommen”, sagt Petra Freytag von der Pressestelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Sie geht davon aus, dass die Änderung im Frühjahr des neuen Jahres in Kraft tritt. Mit der überarbeiteten Verordnung wird die Ausnahmegenehmigung zum Schotterabbau gestrichen. Das Landesverwaltungsamt sehe darin keine sachliche Erweiterung der Schutzgebietsverordnung.
“Den sogenannten geringfügigen Korrekturen bei der Abgenzung des seit 1961 bestehenden Naturschutzgebietes stimmen wir nicht zu”, heißt es in der Stellungnahme des BUND-Kreisverbandes Wartburgkreis & Eisenach zu der geplanten Neufassung der Schutzgebietsverordnung. Dem BUND fehle gänzlich die fachliche Begründung für die Notwendigkeit der Herausnahme der betroffenen Auenbereichs im Werra-Durchbruchstal.
Hinweise auf bestehende und oder bereits verlorene Flora- und Faunabestände sowie Schutzgüter fehlten völlig. Auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts bestimmen, werde nicht konkret eingegangen. Zudem bemängelt BUND-Vorstandsmitglied Klaus Fink das Fehlen von konkreten Angaben über die Aufhebung von Verboten und Ausnahmeregelungen. “Der Radweg innerhalb des Naturschutzgebietes hatte bisher nach unserem Kenntnisstand keine schädlichen Auswirkungen auf die Flora und Fauna im Schutzgebiet”, betont Fink.

SPD Wartburgkreis
Maik Klotzbach

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