Unterstützung unserer Arbeit gegen Fracking

Wartburgkreis. Auf die Resolution von Bürgerinitiativen und Mitgliedern der SPD vom Oktober zu einem Frackingverbot hat die SPD-Generalsekretärin Frau Jasmin Fahimi geantwortet. Nach unserer Einschätzung liegen wir mit den Forderungen und Begründungen genau richtig. Frau Yasmin Fahimi geht auch auf die notwendigen aktuellen geplanten Änderungen im BBerG (Beteiligung, UVP, Beweislastumkehr…) sehr präzise ein. Auch die aktuellen rechtlichen „Verwerfungen“ in Deutschland werden nicht ausgelassen!

Mit solidarischen Grüßen

Lutz Kromke
SPD Wartburgkreis

Der Brief im Wortlaut:

Berlin, 12.11.2015
Sehr geehrter Herr Kromke,

vielen Dank für die Übersendung der Resolution zu einem Frackingverbot vor dem Hintergrund des Urteils EuGH vom 15. Oktober 2015. In der Resolution leiten Sie aus dem Urteil eine Begründung für ein Frackingverbot ab.

Laut dem Urteil verstößt die aktuelle Rechtslage bei dem Thema in Deutschland gegen die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). So dürfen bislang im gesamten Rechtsverfahren nur jene Erkenntnisse verwendet werden, die die klagende Partei bereits im Verwaltungsverfahren angegeben hatte. Neue Erkenntnisse über Umweltauswirkungen dürfen keine Rolle spielen. Dieses Verfahren hat der Gerichtshof nun für rechtswidrig erklärt. Außerdem verschiebt der EuGH die Beweislast von den Klägern hin zu den Beklagten: die Behörden müssen nun nachweisen, dass ein Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu einem anderen Ergebnis dieser Prüfung geführt hat, nicht andersherum. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Bundesregierung nachbessern muss, so dass die Rechtsposition der Bürger und Gemeinden bei Großprojekten – auch beim Fracking – gestärkt wird.

Eine starke Bürgerbeteiligung ist beim Fracking unerlässlich: Für alle Fracking-Maßnahmen wird eine UVP – und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Damit ist nach dem Bundesgesetzt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Nach höchstrichterlicher Auslegung müssen die betroffenen Kommunen bereits jetzt an den Verfahren beteiligt werden, soweit ihre Belange betroffen sind. Eine weitere Stärkung der Beteiligungsrechte durch die Umkehr der Beweislast und die Zulassung neuer Beweise im Verfahren durch das Urteil des EuGH begrüße ich darum außerordentlich.

Ich weiß, dass das Thema Fracking vielerorts Unsicherheit und Sorge hervorruft. Darum ist es gut, dass das rechtliche Vakuum durch eine klare Regelung ausgefüllt wird. Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Dem Anliegen des Antrages des SPD-Parteikonvents, ein faktisches Frackingverbot für unkonventionelles Erdgas zu erreichen, wird hier Rechnung getragen

Mit freundlichen Grüßen

Yasmin Fahimi
SPD-Generalsekretärin

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